Die abwasserrechtlichen Vorgaben werden im Wasserrechtsgesetz, den Abwasseremissionsverordnungen und den Anforderungen der Indirekteinleiterverordnung geregelt. Mit der Eigenkontrolle und der Fremdüberwachung bestätigen Betriebe die Einhaltung ihres Konsenses und sichern sich die Aufrechterhaltung ihrer Abwasserentsorgung.
Unser Leistungsangebot:
Industrielle und kommunale Abwässer werden zur
Reinigung in Abwasserreinigungsanlagen (ARA) geleitet.
Wässerfeld 5
6800 Feldkirch
+43 5522 70255
office@kalb-analytik.com
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