Herausgeber, Inhaber
Kalb Analytik GmbH, Wässerfeld 5, 6800 Feldkirch, +43 5522 70255, office@kalb-analytik.com, www.kalb-analytik.com
Firmendaten
Firmenbuch-Nr: 258968k
UID: ATU 61651322
Firmenbuchgericht: Feldkirch
Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bankverbindungen
Hypo Feldkirch, IBAN AT07 5800 0122 3576 8117, BIC HYPVAT2BXXX
Raiba Montfort, IBAN AT 56 3742 2000 0403 2579, BIC RVVGAT2B422
Sparkasse Feldkirch, IBAN AT90 2060 4003 0000 1559, BIC SPFKAT2BXXX
Haftungsausschluss
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Datenschutz
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
1. Geltungsbereich und Umfang
1.1 Diese Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge, mit welchen wir Leistungen als Prüf- und Inspektionsstelle anbieten oder erbringen. Abweichungen sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Durch die Bestellung anerkennt der Kunde ausdrücklich die Wirksamkeit dieser Bedingungen als Vertragsinhalt.
1.2 Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn sie den Geschäftsbedingungen des Vertragspartners entgegenstehen.
2. Unparteilichkeit und Vertraulichkeit
2.1 Sämtliche Mitarbeiter der Prüf- und Inspektionsstelle sind zur Unparteilichkeit, Vertraulichkeit und Geheimhaltung sämtlicher Informationen und Daten von Kunden und sonstigen interessierten Parteien verpflichtet.
3. Vertragsabschluss
3.1 Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Wir behalten uns die Erfüllung eingehender Bestellungen vor.
3.2 Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigen oder erfüllen. Bei sich ändernder wirtschaftlicher Lage des Kunden oder Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.3 Bei uns eingehende Bestellungen sind unwiderruflich und binden den Kunden durch mindestens vier Wochen, wobei sich diese Frist angemessen verlängert, wenn nach den Umständen des Einzelfalles eine darüber hinausgehende Annahmefrist tunlich erscheint.
4. Leistungen
4.1 Wir erbringen Leistungen als Prüf- und Inspektionsstelle nach Maßgabe des Standes der Technik und nach den Regeln der guten Laborkunde. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus unseren Angeboten, sowie den Auftragsbestätigungen.
4.2 Wir sind berechtigt, geeignete Dritte mit der gänzlichen oder teilweisen Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistung der Prüfstelle zu beauftragen (ausgenommen Inspektionstätigkeiten). Wir haften für die sorgfältige Auswahl der die Leistung erbringenden Dritten. Im Rahmen der Akkreditierung werden die Leistungen Dritter im Angebot gekennzeichnet. Mit der Auftragsannahme stimmt der Auftraggeber der Weitervergabe zu.
4.3 Mit der Auftragserteilung stimmt der Auftraggeber zu, dass die Prüf- und Inspektions-stelle Abweichungen von den Vorgaben von genormten Methoden durchführt, die keinen Einfluss auf die Qualität der Ergebnisse haben.
5. Pflichten des Auftraggebers
5.1 Der Kunde verpflichtet sich, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen jedweder Art zu geben und uns über sämtliche für die Auftragsverwirklichung wichtigen Umstände aufzuklären.
5.2 Die von uns angewandten Untersuchungsmethoden sind, sofern sie nicht allgemeinkundig sind, unser geistiges Eigentum und vom Kunden und dessen Mitarbeitern geheim zu halten.
5.3 Ist zur Leistungserbringung die Mitwirkung des Kunden erforderlich, verpflichtet sich dieser, nach terminlicher Absprache mit uns, sämtliche erforderlichen Hilfestellungen auf eigene Kosten zu leisten.
5.4 Ist die Erbringung unserer Leistungen aufgrund fehlender Voraussetzungen beim Kunden nicht oder nicht zur vereinbarten Zeit möglich oder entstehen durch fehlende Voraussetzungen beim Kunden Mehrleistungen, gebührt uns eine angemessene Entschädigung in Höhe des vereinbarten Honorars für den entstandenen Zeit- und Sachaufwand.
6. Preise / Zahlung
6.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere aktuellen Preislisten bzw. die in den Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Preise.
6.2 Es steht uns frei, Anzahlungen auf die vereinbarten Preise und/oder Sicherheiten für die Bezahlung ohne Angabe von Gründen zu verlangen. Werden Anzahlungen nicht geleistet und/oder Sicherheiten nicht gegeben, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und allfällige Schäden jedweder Art, welche uns durch die Vertragsauflösung entstehen, ersetzt zu verlangen. Hält der Kunde vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht ein, sind wir berechtigt, sofort weitere Leistungen einzustellen.
6.3 Unsere Rechnungen sind binnen 30 Tagen spesen- und abzugsfrei zu bezahlen.
6.4 Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu berechnen. Mahn- und Inkassokosten gehen zu Lasten des Kunden.
6.5 Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die Mahn- und Inkassokosten, sodann auf entstandene Zinsen und in der Folge auf die jeweils älteste Forderung angerechnet.
6.6 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
6.7 Die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Kunden aus welchem Grund auch immer ist unzulässig.
7. Termine
7.1 Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten oder sonst ausdrücklich vereinbarten Termine zur Leistungserbringung.
7.2 Wird die Leistungserfüllung durch Umstände, welche nicht in unserem Bereich liegen oder von uns nicht verschuldet sind, verzögert, verlängern sich die Fristen entsprechend. Dem Kunden steht kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder sonstige Ansprüche zu.
8. Gewährleistung / Haftung
8.1 Mängelrügen haben bei sonstigem Ausschluss binnen acht Tagen schriftlich und detailliert zu erfolgen.
8.2 In Fällen der Gewährleistung sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Herabsetzung des Werklohnes berechtigt.
8.3 Sofern es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes handelt, haften wir ausschließlich in Fällen des vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens. Der Ersatz mittelbarer Schäden, von Mangelfolgeschäden, Vermögensschäden Dritter und von entgangenem Gewinn wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung ist jedenfalls mit dem dreifachen Auftragswert begrenzt.
Für Leistungen im Rahmen unserer akkreditierten Tätigkeiten als Prüf- und Inspektionsstelle nach den Vorschriften des Akkreditierungsgesetzes haften wir in Fällen gesetzlich gerechtfertigter Ansprüche, dies jedoch begrenzt mit der Versicherungsvertragssumme unserer Haftpflichtversicherung.
8.4 Erkennung und Handhabung von Nichtkonformitäten lt. EN ISO/IEC 17020 bzw. EN ISO/IEC 17025 erfolgen entsprechend unserem QM Handbuch in der jeweils gültigen Fassung.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Für Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das sachlich in Frage kommende Gericht in Feldkirch zuständig.
9.2 Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
9.3 Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt dies die Gültigkeit des sonstigen Inhaltes nicht.
Stand 20.10.2021
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