Abwasser
Die abwasserrechtlichen Vorgaben werden im Wasserrechtsgesetz, den Abwasseremissionsverordnungen und den Anforderungen der Indirekteinleiterverordnung geregelt. Mit der Eigenkontrolle und der Fremdüberwachung bestätigen Betriebe die Einhaltung ihres Konsenses und sichern sich die Aufrechterhaltung ihrer Abwasserentsorgung.
Unser Leistungsangebot:
- Probenahme und Analyse von Abwasser gemäß gesetzlicher Vorgaben (Fremdüberwachung, Eigenüberwachung)
- Beratung und Berechnung für die Dimensionierung von Fettabscheidern
- Erstellung von Jahresberichten im Rahmen der Indirekteinleiterverordnung
Kläranlagen
Industrielle und kommunale Abwässer werden zur
Reinigung in Abwasserreinigungsanlagen (ARA) geleitet.
Emissionsregister-Verordnung
Untersuchung nach der Emissionsregisterverordnung: Die sogenannte EmRegVO trat 2009 in Kraft.