Abwasser

Die abwasserrechtlichen Vorgaben werden im Wasserrechtsgesetz, den Abwasseremissionsverordnungen und den Anforderungen der Indirekteinleiterverordnung geregelt. Mit der Eigenkontrolle und der Fremdüberwachung bestätigen Betriebe die Einhaltung ihres Konsenses und sichern sich die Aufrechterhaltung ihrer Abwasserentsorgung.

Unser Leistungsangebot:

  • Probenahme und Analyse von Abwasser gemäß gesetzlicher Vorgaben (Fremdüberwachung, Eigenüberwachung)
  • Beratung und Berechnung für die Dimensionierung von Fettabscheidern
  • Erstellung von Jahresberichten im Rahmen der Indirekteinleiterverordnung

Ihr Ansprechpartner

DI (FH) Colin Herrmann
Nach oben scrollen