Die abwasserrechtlichen Vorgaben werden im Wasserrechtsgesetz, den Abwasseremissionsverordnungen und den Anforderungen der Indirekteinleiterverordnung geregelt. Mit der Eigenkontrolle und der Fremdüberwachung bestätigen Betriebe die Einhaltung ihres Konsenses und sichern sich die Aufrechterhaltung ihrer Abwasserentsorgung.
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