Die Emissionsregisterverordnung trat im Jahre 2009 in Kraft. Zur Erfüllung gemeinschaftsrechtlicher Berichtspflichten sowie als Grundlage für die Ausarbeitung von Gewässerbewirtschaftungsplänen werden im Emissionsregister Daten betreffend Belastungen von Oberflächenwasserkörpern durch Emissionen von chemischen Stoffen aus Punktquellen gesammelt. Dabei wird auch die Erfassungs- und Meldepflicht von organischen und anorganischen Spurenstoffen für Betriebe geregelt.
Unser Leistungsangebot:
- Probenahme und Analyse der Parameter gemäß EmRegVO