Die Abfallverbrennungsverordnung BGBl. II Nr. 389/2002 idgF legt die Vorgaben für den Betrieb von Anlagen zur Verbrennung von Abfällen und Ersatzbrennstoffen aus Abfällen fest. Wesentlicher Bestandteil sind die Dokumentations-, Berichts- und Untersuchungspflichten für Abgase und Brennstoffe.
Für Altholz besteht die Möglichkeit des Abfallendes durch die Herstellung von Ersatzbrennstoffprodukten.
Unser Leistungsangebot:
- Erstellung von Beurteilungsnachweisen für Ersatzbrennstoffe (Anlage 8) und Ersatzbrennstoffprodukte (Anlage 9)
- Durchführung von Emissionsmessungen
- Kalibrierung der stationären Messeinrichtungen gemäß ÖNORM EN 14181 (QAL2 und QAL3)
- Prüfung der Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlage gemäß § 15 AVV