Klärschlämme dürfen in kompostierter und somit biologisch stabilisierter Form für die Phosphordüngung und Humuspflege landwirtschaftlicher Flächen eingesetzt werden. Die Qualitätsanforderungen sind im Vorarlberger Klärschlammgesetz sowie in der Vorarlberger Klärschlammverordnung festgelegt. Die notwendige Sicherheit im Sinne der Umweltvorsorge wird durch eine gezielte Kontrolle der Einsatzstoffe und Endprodukte, sowie der Flächen, auf die die Komposte ausgebracht werden, gewährleistet. Hauptaugenmerk liegt dabei in der Kontrolle der Einhaltung der Schwermetallgrenzwerte (Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink), informativ werden zusätzlich Phosphat, organischer Kohlenstoff (TOC), Stickstoff, Kalium und der pH‐Wert gemessen.
Unser Leistungsangebot
- Fachgerechte Probenahme und Probenvorbereitung
- Chemische Charakterisierung gemäß den Klärschlammverordnungen
- Analyse organischer Schadstoffe wie z.B. Pestizide, Antibiotika, Perfluorierte Tenside (PFC) und Medikamentenrückstände