Die EU Verordnung Nr. 1935/2004 regelt die Vorgaben für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Bisher wurden mehr als 250 Substanzen identifiziert, die aus Lebensmittelverpackungen in ein Lebensmittel übergehen können, darunter krebserregende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Klebstoffe, Weichmacher und Fotoinitiatoren. Die Prüfmuster werden abhängig von Einsatz/Verwendung des verpackten Lebensmittels unter definierten Bedingungen (Temperatur, Dauer, Prüfmedium) mit dem Prüfmedium in Kontakt gebracht und die Gesamtmigration gravimetrisch bestimmt. Für die Bestimmung der spezifischen Migration von Einzelsubstanzen können die migrierten Stoffe nach der gravimetrischen Bestimmung mittels GC/MS-Analyse qualitativ und semiquantitativ bestimmt werden.
Unser Leistungsangebot:
- Prüfverfahren für „Ersatzprüfungen“ für die Gesamtmigration aus Kunststoffen, die für den Kontakt mit fetthaltigen Lebensmitteln bestimmt sind, unter Verwendung der Prüfmedien Iso-Oktan und 95%igem Ethanol bei hohen Temperaturen gemäß ÖNORM EN 1186-14
- Prüfverfahren für die Gesamtmigration bei hohen Temperaturen gemäß ÖNORM EN 1186-13
- Quantitative Bestimmung von Kohlenwasserstoffen aus Mineralölen in Lebensmittelverpackungsmaterialien
- MOSH mineral oil saturated hydrocarbons
- MOAH mineral oil aromatic hydrocarbons