Trinkwasser – Qualität, die schützt
Sauberes und hygienisch einwandfreies Trinkwasser ist die wichtigste Grundlage für Leben, Gesundheit und Wohlbefinden. In Österreich stammt Trinkwasser überwiegend aus Quellen und Grundwasser, die über Quellfassungen und Brunnen gewonnen werden. Um diese hohe Qualität dauerhaft zu sichern und gesundheitliche Risiken zu vermeiden, sind strenge gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Die wichtigsten Regelungen finden sich in der Trinkwasserverordnung sowie im Österreichischen Lebensmittelbuch (Codex Kapitel B1 – Trinkwasser). Sie definieren klare Anforderungen an die chemische, physikalische und mikrobiologische Beschaffenheit von Trinkwasser.
Gesetzliche Anforderungen an Trinkwasser
Wasser, das als Trinkwasser verwendet wird, muss:
- hygienisch einwandfrei
- gesundheitlich unbedenklich
- klar, geruchlos und geschmacklich unauffällig
sein.
Die Trinkwasserverordnung legt verbindliche Grenz- und Richtwerte für chemische, physikalische und bakteriologische Parameter fest. Ziel ist es, die natürliche Zusammensetzung des Trinkwassers zu erhalten. Auch natürliche Inhaltsstoffe, die deutlich unterhalb der Grenzwerte liegen, sind vor unerwünschten Veränderungen zu schützen.
Grundsätzlich gilt: Natives, nicht aufbereitetes Trinkwasser ist aufzubereitetem Wasser vorzuziehen.
Mikrobiologische Sicherheit von Trinkwasser
In der Natur ist Wasser niemals vollständig frei von Lebewesen. Für die Nutzung als Trinkwasser muss es jedoch frei von tierischen und pflanzlichen Organismen sein.
Das Auftreten von:
- Fröschen, Spinnen, Schnecken oder Würmern
- Algen, Pilzen oder Parasiten
in Wasserbehältern oder Leitungen weist auf eine Verunreinigung von außen hin und beeinträchtigt die Wasserqualität erheblich.
Besonders kritisch sind fäkale Verunreinigungen, da sie häufig nicht mit bloßem Auge erkennbar sind, aber ein hohes gesundheitliches Risiko darstellen.
Indikatorbakterien und Trinkwassersicherheit
Der vollständige Nachweis aller krankheitserregenden Keime (Bakterien, Viren, Parasiten) ist technisch sehr aufwendig. Deshalb wird Trinkwasser routinemäßig auf sogenannte Indikatorbakterien untersucht.
Werden diese im Trinkwasser nachgewiesen, kann das Vorhandensein gesundheitsgefährdender Keime nicht ausgeschlossen werden. Ursachen für mikrobiologische Verunreinigungen sind unter anderem:
- Eindringen von Oberflächenwasser
- Mängel im Quellschutzgebiet
- Undichte Leitungen oder Bauarbeiten im Einzugsgebiet
Regelmäßige Trinkwasseruntersuchungen – Pflicht und Sicherheit
Die regelmäßige Trinkwasseruntersuchung ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenkontrolle und liegt in der Verantwortung des Betreibers der Wasserversorgungsanlage.
Als akkreditierte Prüf- und Inspektionsstelle bieten wir:
- fachgerechte Probenahme
- umfassende Trinkwasseranalysen
- Inspektionen von Wasserversorgungsanlagen
- sowie die Erstellung von Inspektionsberichten zur Vorlage bei Behörden
Trinkwasseruntersuchungen bei Bau- und Leitungsarbeiten
Trinkwasseranalysen sind besonders wichtig:
- vor der Freigabe neuer oder sanierter Leitungsabschnitte
- im Rahmen von Bauvorhaben im Quell- oder Grundwassereinzugsgebiet
- zur Beweissicherung bei möglichen Beeinträchtigungen der Wasserqualität
Während der Bauphase werden mögliche Veränderungen der Trinkwasserqualität lückenlos dokumentiert, um Risiken frühzeitig zu erkennen und zu bewerten.
Unser Leistungsangebot im Bereich Trinkwasser
- Trinkwasseranalyse (chemisch, physikalisch und mikrobiologisch)
- Inspektion von Trinkwasserversorgungsanlagen inkl. Inspektionsbericht
(Trinkwasser-Gutachten gemäß Trinkwasserverordnung) - Begleitung von Bauvorhaben und Beweissicherungen
- Untersuchung vor Freigabe neuer Leitungsabschnitte (für Wasserversorger)
- Trinkwasseruntersuchungen in lebensmittelverarbeitenden Betrieben
- Spezialuntersuchungen bei Verdachtsfällen, z. B.:
- Schwermetalle
- auffälliger Geruch oder Geschmack
- gezielte Eigeninformationen
