Legionellenprophylaxe
Gesundheit schützen, Risiken vermeiden
Seit 1976 werden Bakterien der Gattung Legionella mit schweren Lungenentzündungen und künstlichen Wassersystemen in Verbindung gebracht. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft Legionellen als die bedeutendste gesundheitliche Gefahr unter den wasserübertragenen Krankheitserregern in der Europäischen Union ein.
Die häufigste Übertragungsform ist das Einatmen legionellenhaltiger Aerosole, die durch Wasserstrahlen oder Wassernebel entstehen. Als mögliche Infektionsquellen gelten sämtliche wasserführenden Systeme mit Aerosolbildung, darunter unter anderem:
- Trinkwasserinstallationen mit Duschen und Badewannen
- Whirlpools und Dampfsaunen
- Autowaschanlagen
- lüftungstechnische Anlagen
- Kühltürme und andere technische Wassersysteme
Vor diesem Hintergrund werden die EU‑Mitgliedstaaten durch die im Januar 2021 in Kraft getretene Europäische Trinkwasserrichtlinie verpflichtet, Grenzwerte für Legionellenkonzentrationen in Hausinstallationen in der nationalen Gesetzgebung zu verankern.
Legionellen in Trinkwasserinstallationen
Legionellen sind natürliche Umweltbakterien und kommen in sehr geringer Konzentration auch im Trinkwasser vor. Über das Trinkwasserverteilnetz gelangen sie in Hausinstallationen und technische Anlagen.
Unter günstigen Bedingungen – etwa bei geeigneten Temperaturen, Stagnation oder unzureichender Wartung – können sich Legionellen stark vermehren. Bei Aerosolbildung stellen sie dann ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko für den Menschen dar.
Eine nachweisliche Legionelleninfektion, die auf eine Anlage zurückzuführen ist, kann für den Betreiber erhebliche Konsequenzen haben, darunter:
- behördliche Maßnahmen oder Sperrungen
- hohe Kosten für Sanierung und Nachrüstung
- rechtliche und haftungsrechtliche Folgen
- Image‑ und Vertrauensverlust
Ziel der Legionellenprophylaxe
Ziel einer wirksamen Legionellenprophylaxe ist es, Planer, Installationsbetriebe sowie Anlagenbetreiber und Anlagenverantwortliche bei der normkonformen Errichtung, Sanierung und dem Betrieb von Anlagen – gemäß dem Stand der Technik – zu unterstützen.
Durch präventive Maßnahmen soll einer erhöhten Legionellenbelastung frühzeitig entgegengewirkt werden. Damit wird nicht nur der Schutz der Gesundheit sichergestellt, sondern auch die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers erfüllt.
Denn grundsätzlich gilt:
Wer eine potenzielle Gefahrenquelle schafft oder betreibt, ist verpflichtet, die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu setzen.
Gebäudeinstallationen
Waschanlagen
Aufgrund von Legionelleninfektionen im Zusammenhang mit Autowaschanlagen und daraus resultierenden Lungenerkrankungen, erfolgte im Auftrag des Gesundheitsministeriums die Erarbeitung der ÖNORM B 5022 „Anforderungen an die mikrobiologische Wasserbeschaffenheit in aerosolbildenden Waschanlagen“.
