Ende 2020 wurde die Novellierung der Europäischen Trinkwasserrichtlinie beschlossen und ist mit Januar 2021 mit dem Titel „Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung)“ in Kraft getreten. Die beschriebenen Regelungen müssen bis 2023 in nationales Recht umgesetzt werden.
Einer der vielen wichtigen Punkte, um eine unionsweite einheitliche Standardisierung der Trinkwasserqualität sicherzustellen, ist die Einführung des Parameterwertes Legionellen. Ein wichtiger Grund dafür ist die Feststellung, dass vor allem in Europa unter allen Krankheitserregern, die durch das Wasser übertragen werden können, von Bakterien der Gattung „Legionella“ die höchste Gesundheitsgefährdung ausgeht. Legionellen werden in erster Linie über Warmwassersysteme, aber auch immer öfter auftretend über Kaltwassersysteme durch Inhalation von legionellenhaltigen Wassertröpfchen (Aerosolen) übertragen. Somit stellen Duschen, Whirlpools aber auch Befeuchtungsanlagen das größte Expositionsrisiko dar.
Daher fordert die EU-Trinkwasserrichtlinie eine Risikobewertung von Hausinstallationen. Die Risikobewertung soll vor allem die kritischen betriebsführenden Faktoren wie Temperatur, Stagnation und Exposition, aber auch die potentiellen Risiken berücksichtigen, die von Produkten, Materialien oder Werkstoffen ausgehen, welche mit erwärmten Trinkwasser in Berührung kommen. In weiterer Folge sollen Maßnahmen zur Risikobeherrschung getroffen werden, um das Risiko einer Infektion mit Legionellen langfristig zu minimieren. Eine Betriebsführung mit risikobasiertem Ansatz soll gemäß der EU-Trinkwasserrichtline prioritäre Örtlichkeiten wie Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Beherbergungsbetriebe, Schulen, Badeanlagen oder Sportanlagen betreffen.