Aufgrund von Legionelleninfektionen im Zusammenhang mit Autowaschanlagen und daraus resultierenden Lungenerkrankungen, erfolgte im Auftrag des Gesundheitsministeriums die Erarbeitung der ÖNORM B 5022 „Anforderungen an die mikrobiologische Wasserbeschaffenheit in aerosolbildenden Waschanlagen“. Mit der am 1. Jänner 2020 in Kraft getretenen Norm wird dem Betreiber eine Richtlinie zur hygienisch einwandfreien Betriebsführung der Anlage geboten.
Eine Infektion mit dem Bakterium Legionella erfolgt durch Einatmen von fein zerstäubtem, legionellenhaltigem Wassernebel, sogenannten Aerosolen, wie sie unter anderem in Waschanlagen vorkommen können. Gelangen Legionellen in die Lunge, können sie sich in den körpereigenen Abwehrzellen vermehren und eine schwere Form der Lungenentzündung auslösen.
Legionellen können sich in Wasserinstallationen bei einer geringen Durchflussrate und mittleren Temperaturen zwischen 30°C und 45°C gut vermehren und Biofilme an den Wandungen der Leitungsrohre bilden. Zudem vermehren sie sich in im Wasser vorkommenden Amöben.
Eine für die Erarbeitung der Norm durchgeführte Studie ergab, dass in 20% der Lanzenwaschanlagen die Legionellenbelastung im Waschwasser den Hygieneanforderungen nicht entspricht.
Neben mikrobiologischen Richtwerten beschreibt die ÖNORM B 5022 auch erforderliche Maßnahmen bei deren Überschreitung. Dadurch kann gesundheitlich unbedenkliches Waschwasser im Sinne der Erfüllung der „allgemeinen Verkehrssicherungspflicht“ für Mitarbeiter und Kunden gewährleistet werden.
Die Umsetzung der vorliegenden Norm bietet dem Betreiber Rechtssicherheit gemäß dem aktuellen Stand der Technik eine baulich-hygienisch einwandfreie Waschanlage zu betreiben.