Abwasserverhalten von Reinigern
Zur Beurteilung des Abwasserverhaltens von Reinigern gibt es folgende zwei ÖNORMEN:
ÖNORM B 5105: Abwasserverhalten von Reinigungsmitteln auf wässriger Tensidbasis („Tensidreiniger“) für die Fahrzeug- und Motorenreinigung
ÖNORM B 5106: Abwasserverhalten von Reinigungs- und Pflegemitteln in Fahrzeug-Waschanlagen und Waschplätzen
Die Kalb Analytik GmbH ist ihr zuverlässiger Partner für Erstprüfung und Überwachung, wenn Sie eine Zertifizierung ihres Produktes nach einer dieser beiden ÖNORMEN anstreben. Wir sind eine von der Austrian Standards Plus GmbH autorisierte Konformitätsbewertungsstelle, die Erstprüfungen am Produkt und auch die jährlichen Überwachungen gemäß den ÖNORMEN B 5105 und B 5106 durchführt.
Welche Vorteile ergeben sich aus einer Zertifizierung meiner Reinigungsprodukte
gemäß ÖNORM B 5105 oder B 5106?
Kläranlagenbetreiber schreiben in Ihren Einleiteverträgen mit abwasserproduzierenden Betrieben im Zuge der Indirekteinleiterverordnung oft vor, dass nur gemäß ÖNORM B 5105 bzw. B 5106 geprüfte Reiniger eingesetzt werden dürfen. Daher ergibt sich ein klarer Wettbewerbsvorteil für Reinigungsmittelhersteller, welche ihre Produkte nach einer dieser beiden Normen bei der Austrian Standards Plus GmbH zertifizieren lassen.
Wie läuft eine Zertifizierung ab?
Zuerst werden das Produkt und die dazugehörigen Unterlagen von uns geprüft – sie erhalten einen Prüfbericht über die Erstprüfung. Bei einer Änderung der Rezeptur (Ausnahme Duft- und Farbstoffe) wird eine neue Erstprüfung notwendig.
Als nächstes wird ein Überwachungsvertrag zwischen Kalb Analytik GmbH und dem Vertreiber (künftiger Zertifikatsinhaber) des Produktes und dem Hersteller des Produktes, wenn dieser nicht ident mit dem Vertreiber ist, abgeschlossen.
Dann erfolgt eine Überwachung/Inspektion der Eigenüberwachung vor Ort an der Produktionsstätte – sie erhalten einen Inspektionsbericht über die Überwachung. Die Überwachung der Prüfungen der Eigenüberwachung dient dem Zweck zu entscheiden, ob die Produkte, die nach der Erstprüfung hergestellt wurden, die festgelegten Anforderungen weiterhin erfüllen. Die Überwachung hat mindestens einmal pro Jahr zu erfolgen. Das Intervall einer Überprüfung im Herstellerwerk darf auf 3 Jahre ausgedehnt werden, wenn die jährlich vorgelegten Unterlagen zur Eigenüberwachung ausreichen, um die qualitätssichernden Maßnahmen zu überprüfen.
Diese drei Dokumente – Prüfbericht über die Erstprüfung, Überwachungsvertrag und Inspektionsbericht über die Erstinspektion (beim ersten Produkt) reichen Sie dann mit ihrem Antrag auf Zertifizierung bei der Austrian Standards Plus GmbH ein.
Austrian Standards Plus GmbH stellt in der Folge ein Zertifikat aus, vergibt eine Registrierungsnummer und listet ihr Produkt in der Zertifikatsdatenbank:
www.austrian-standards.at/de/produkte-loesungen/zertifizierung/zertifikatsdatenbank
Für einen Eintrag in die Liste der KfZ-Reiniger, welche die Richtlinien des Amtes der Salzburger Landesregierung (2043-97/9762000/292-2013) erfüllen, muss das Produkt bei Austrian Standards Plus GmbH gelistet und zusätzlich frei von Phosphorsäure, Phosphaten und Phosphonaten sein und die biologische Abbaubarkeit durch das Sicherheitsdatenblatt belegt werden. Ein Antrag auf Listung kann bei der Salzburger Landesregierung eingebracht werden:
www.salzburg.gv.at/themen/wasser/wasser-in-salzburg/kfz
Was wird bei der Erstprüfung geprüft?
Ob das Produkt die Anforderungen der Norm erfüllt:
- Rezeptur – keine halogenierten Kohlenwasserstoffe, keine Alkylphenolethoxylate und keine Verbindungen auf Fluorbasis
- Kohlenwasserstoff-Index im Schmutzwasser < 80 mg/l nach definierter Phasentrennzeit
- pH-Wert des Schmutzwassers – Sollwert zwischen 6,5 und 9,5
- Biologische Verträglichkeit des Reinigers – es darf keine Hemmung des biologischen Abbaus im Bakterientest festgestellt werden
- Kennzeichnung
Was benötigen wir von Ihnen für eine Erstprüfung?
- Angabe nach welcher Norm geprüft werden soll
- die Angabe der maximalen Anwendungskonzentration, bei der auch geprüft wird bei ÖNORM B 5106
- die Angabe eines Rezepturcodes zur Verfolgung von Rezepturänderungen bzw. als Kennung bei Namensänderungen des Produktes,
- 0,5 l Produktmuster,
- das Sicherheitsdatenblatt des Produktes,
- die genaue Rezeptur des Produktes,
- die Sicherheitsdatenblätter der Einzelkomponenten des Produktes,
- ein Produktionsprotokoll passend zur Charge aus der das Produktmuster stammt, wenn das Produkt bereits hergestellt wird. Wenn es sich um ein Labormuster handelt, die Dokumentation der Herstellung des Labormusters.
- ein Etikett des Produktes
- Unterlagen zur Eigenüberwachung von
- Wareneingangskontrolle
- Rezeptur (Entspricht die Rezeptur der Erstprüfungsrezeptur, Einhaltung der Rezeptur, Produktspezifikation – Sollbereiche von Messwerten wie pH-Wert und Brechungsindex oder Dichte)
- Kennzeichnung