Gebäudeinstallationen
Verantwortung und Trinkwasserhygiene
Wasserführende Gebäudeinstallationen werden mit Trinkwasser des jeweiligen Wasserversorgers gespeist. Die gesetzlichen Anforderungen an dieses Lebensmittel werden vom Wasserversorger laufend überwacht. Gemäß der Österreichischen Trinkwasserverordnung muss Trinkwasser so beschaffen sein, dass es ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit getrunken oder verwendet werden kann.
Mit dem Eintritt des Trinkwassers ins Gebäude verlagert sich die Verantwortung jedoch vom Wasserversorger auf den Anlagenbetreiber. Dieser ist verpflichtet sicherzustellen, dass die überprüfte Trinkwasserqualität durch Installation, Betrieb und Wartung der Anlage nicht nachteilig beeinflusst wird.
Mikrobiologische Zusammenhänge in Gebäudeinstallationen
Trinkwasser ist nicht steril. Der überwiegende Teil der im Wasser vorkommenden Mikroorganismen ist für den Menschen unbedenklich. In sehr geringen Konzentrationen können jedoch auch potenziell krankheitserregende Bakterien, wie etwa Legionellen oder Pseudomonas aeruginosa, vorhanden sein.
Gebäudetechnische Anlagen wie:
- Trinkwasserinstallationen
- Trinkwasser‑Erwärmungsanlagen
- raumlufttechnische Anlagen mit Befeuchtung
- wasserführende Verteilsysteme
bestimmen die Rahmenbedingungen des künstlichen mikrobiologischen Ökosystems innerhalb einer Gebäudeinstallation.
Entscheidende Einflussfaktoren für mikrobiologisches Wachstum sind unter anderem:
- vorhandene Nährstoffe
- Temperaturbereiche
- Stagnation und geringe Durchströmung
- wasserberührende Materialien und Oberflächen
Um gesundheitlich unbedenkliches Trinkwasser bereitzustellen, müssen insbesondere wachstumsfördernde Bedingungen für potenziell pathogene Mikroorganismen vermieden werden.
Hygiene beginnt bei Planung und Errichtung
Eine hygienisch einwandfreie Gebäudeinstallation beschränkt sich keinesfalls auf den laufenden Betrieb. Trinkwasserhygiene beginnt bereits in der Planungsphase, setzt sich in der Errichtung und Sanierung fort und endet nicht bei Wartung und Kontrolle.
Die maßgeblichen technischen Regelwerke definieren hygienerelevante Anforderungen für wasserführende gebäudetechnische Anlagen, darunter:
- ÖNORM B 5019 – Trinkwasser‑Erwärmungsanlagen
- ÖNORM B 5021 – Hygienische Aspekte von Trinkwasserinstallationen
- ÖNORM B 2531 – Planung und Ausführung von Warmwasseranlagen
- ÖNORM B 5020 – Betrieb und Instandhaltung
- VDI 6023 – Hygiene in Raumlufttechnik und ‑anlagen
Diese Normen regeln die hygienische Planung, Errichtung, Sanierung sowie den Betrieb und bilden die Grundlage für einen sicheren und normkonformen Anlagenbetrieb.
