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Bäderhygiene – Kleinbadeteiche

Der Traum vom Naturteich lädt nicht nur in öffentlichen Schwimmbädern, sondern auch immer öfters in Hotels die Badegäste dazu ein, sich an heißen Tagen oder nach dem Saunagang ganz ohne Chlor abzukühlen und zu erfrischen. Solche Naturteiche, die als Badeteiche mit oder ohne technische Einrichtungen künstlich angelegt werden und gegenüber dem Grundwasser abgedichtet sind, werden auch als Kleinbadeteiche bezeichnet. Neben herkömmlichen Schwimmbädern und Whirlpools unterliegt unter anderem auch der Betrieb dieser natürlichen Badeeinrichtung der Bäderhygieneverordnung; die verpflichtenden Untersuchungen liegen in der Verantwortung des Betreibers.

In Kleinbadeteichen findet keine Badewasseraufbereitung im herkömmlichen Sinne wie z.B. eine Desinfektion mit Chlor statt und auch die Zugabe von sonstigen Zusätzen wie Algiziden und dergleichen ist nach Vorgaben der Bäderhygieneverordnung in Kleinbadeteichen nicht zulässig. Stattdessen wird die natürliche Fähigkeit des angelegten Ökosystems zur Regeneration genutzt, um das Wasser zu reinigen. Das Badewasser wird dafür über sogenannte Regenerationszonen geführt, über Kiesfilter oder Pflanzenfilter geleitet und gelangt dann gereinigt wieder in den Badebereich des Naturteichs. Die Hygiene im Betrieb und laufende Kontrollen nehmen daher eine bedeutende Rolle ein, um die Funktionstüchtigkeit des Ökosystems zu überwachen und damit das Risiko einer Verkeimung zu minimieren.

Die Bäderhygieneverordnung sieht für Kleinbadeteiche verpflichtend eine Untersuchung der Wasserqualität vor Start der Badesaison und monatlich während der Badesaison durch eine akkreditierte Prüf- und Inspektionsstelle vor. Gerne stehen wir Ihnen dabei vom Erstgespräch und der Ermittlung des für Ihre Anlage notwendigen Untersuchungsumfangs, über die monatlichen Beprobungen und die abschließende Erstellung eines Wasserhygienischen Gutachtens zur Seite – für ein unbeschwertes, natürliches Badevergnügen.

 

Unser Leistungsangebot:

  • In ausführlichen Vorab-Gesprächen klären wir mit Ihnen gemeinsam den Untersuchungsumfang, sowie Häufigkeit der Untersuchungen für Ihren Kleinbadeteich
  • Monatliche Probenahmen und Lokalaugenschein der Anlage während der Badesaison
  • Monatliche rechtzeitige Übermittlung des aktuellen Prüfberichts
  • Darauf aufbauend erstellen wir Ihnen ein wasserhygienisches Gutachten gem. Bäderhygieneverordnung idgF. nach Abschluss der Badesaison

Caterina_Eberhard

Ihre Ansprechpartnerin

Caterina Eberhard MSc
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Mag. Brigitte Greber
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